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 Teilungserkklärung


Frage gestellt am 05.05.2011
Frage gestellt von pedro
Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 56
Aufrufe der Frage 4831


Wir haben eine Teilungserklärung von 1998. Diese befaßt sich mit dem Haupthaus und einem Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück. Beim Haupthaus steht: Die Instandhaltung der zum gemeinsamen Eigentum gehörenden Teile des Haupthauses (insbesondere Dach und Außenfassade), Veränderungen hieran und die sonstigen Angelegenheiten betreffend des Haupthauses obliegt den Eigentümern der Sondereigentums- einheiten Nr. 1 bis 3, die hierüber alleine beschließen.
Bei der Abstimmung hat jede dieser Einheiten eine Stimme.
Beim Nebengebäude steht:
Die Instandhaltung der zum gemeinsamen Eigentum gehörden Teile des Nebengebäudes, Veränderungen hieran und die sonstigen Angelegenheiten betreffend des Nebengebäudes obliegt den Eigentümern der SondereigentumseinheitNr. 4 und den Sondernutzungsberechtigten der Garagen, die hierüber ebenfalls alleine beschließen, wobei der Eigentümer der Sondereigentumseinheit Nr.4 die Kosten zu 578,36/1.000 Anteil und die Sondernutzungsberechtigten der Garagen zu je 210,82/1.000 Anteil tragen. Die Abstimmung erfolgt hier ebenfalls nach diesen Anteilen.
Da es sich um eine Eigentümer-gemeinschaft handelt, ist unklar, ob bei der Abstimmung über Jahresab-rechnung bzw. Wirtschaftsplan insgesamt mit 4 Kopfstimmen oder getrennt in 2 Beschlüssen abgestimmt wird. Dies könnte bedeuten, dass auch 2 getrennte Abrechnungen von der Verwalterin erstellt werden müßten.
Frage: Was ist richtig?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 05.05.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan gehören nicht nur die von Ihnen aufgezählten Punkte sondern auch zum Beispiel: Gartenpflege, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Eis und Schneebeseitigung im Winter und so weiter.

Für diese ist nach Ihrer, als vollständig unterstellten Schilderung, keine Trennung der Zuständigkeiten vorgesehen.

Daher muss zunächst in getrennten Abstimmungen festgestellt werden, welche Instandhaltungsarbeiten in den einzelnen Gebäuden durchzuführen sind. Dann wird ausgerechnet, wer wieviel zu zahlen hat.

Dann wird ein gemeinsamer Wirtschaftsplan aufgestellt. Über den wird dann mit allen 4 Eigentümern in einer einzigen Abstimmung abgestimmt.
Genauso wird auch über die Jahresabrechnung nur gemeinsam abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller pedro hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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