Teilungserkklärung
Frage gestellt am 05.05.2011
Frage gestellt von pedro
Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 56
Aufrufe der Frage 4831
Wir haben eine Teilungserklärung von 1998. Diese befaßt sich mit dem Haupthaus und einem Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück. Beim Haupthaus steht: Die Instandhaltung der zum gemeinsamen Eigentum gehörenden Teile des Haupthauses (insbesondere Dach und Außenfassade), Veränderungen hieran und die sonstigen Angelegenheiten betreffend des Haupthauses obliegt den Eigentümern der Sondereigentums- einheiten Nr. 1 bis 3, die hierüber alleine beschließen.
Bei der Abstimmung hat jede dieser Einheiten eine Stimme.
Beim Nebengebäude steht:
Die Instandhaltung der zum gemeinsamen Eigentum gehörden Teile des Nebengebäudes, Veränderungen hieran und die sonstigen Angelegenheiten betreffend des Nebengebäudes obliegt den Eigentümern der SondereigentumseinheitNr. 4 und den Sondernutzungsberechtigten der Garagen, die hierüber ebenfalls alleine beschließen, wobei der Eigentümer der Sondereigentumseinheit Nr.4 die Kosten zu 578,36/1.000 Anteil und die Sondernutzungsberechtigten der Garagen zu je 210,82/1.000 Anteil tragen. Die Abstimmung erfolgt hier ebenfalls nach diesen Anteilen.
Da es sich um eine Eigentümer-gemeinschaft handelt, ist unklar, ob bei der Abstimmung über Jahresab-rechnung bzw. Wirtschaftsplan insgesamt mit 4 Kopfstimmen oder getrennt in 2 Beschlüssen abgestimmt wird. Dies könnte bedeuten, dass auch 2 getrennte Abrechnungen von der Verwalterin erstellt werden müßten.
Frage: Was ist richtig?
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 05.05.2011
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