zwei Häuser auf einem Fundament
Frage gestellt am 02.12.2011
Frage gestellt von renner
Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 51
Aufrufe der Frage 5602
Doppelhaus in Hanglage lt. Bauzeichnung mit je einer Trennwand zum Nachbargebäude. Der Nachbar hat aufwändige Mängelbeseitigung an seinem Haus durch zu führen, weil sein Haus seit Jahren starke Rissbildungen aufweist, die wohlmöglich durch Absacken entstanden sind. Er will von uns eine finanzielle Beteiligung erzwingen, nachdem er seine Miteigentümerin in jahrelangen Rechtstreits zum Verkauf gedrungen hat. Er behauptet nun, das gemeinsame Fundament sei Grundlage für den Bestand einer Gemeinschaftssache und deshalb von beiden zu tragen.Dies bezieht er auch auf die Terassenanlage, die er auf seiner Seite wegen Unterspülung abreißen lassen muss. Es besteht aber keine Eigentumsgemeinschaft mit ihm.
Frage: Besteht hier tatsächlich eine Gemeinschaftssache?
Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 02.12.2011
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche, Waldstraße 37, 04105 Leipzig
Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beim Anwalt-Suchservice
Der Fragesteller
renner hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:
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