Gütertrennung
Frage gestellt am 2011-10-13 07:29:57.294
Frage gestellt von primadonna
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 64
Aufrufe der Frage 4889
Hallo,
meine Frage betrifft die Gütertrennung bei einer Scheidung:
Werden Einrichtungsgegenstände wie Kinderzimmer, Wohnzimmercouch etc, die in der Ehe angeschafft wurden, bei einer Trennung auch geteilt? es kann ja nicht sein, dass die Frau, in meinem Fall dann alleine mit 3 Kindern, ohne Möbel gehen muss.
Weiterhin wäre meine Frage:
Mein Mann hat eine Erbengemeinschaft mit seinem Bruder, was bedeutet, er hat ein Mehrfamilienhaus und sein Bruder auch.Jedem gehört eins davon.Die Wohungen dort werden vermietet.Wie hoch die Mieteinahmen sind, weiss ich nciht, da mir da kein Einblick gewährt wird.
Weiterhin besitzt mein Mann und sein Bruder ein weiteres 4 - Familien - haus, welches wir auch bewohnen und welches nun im April 2012 abgezahlt wäre.Mein mann erklärte mir, dass er die Mieteinahmen des anderen Objektes für die Tilgung dieses Hauses hier benötigt. Ein Einblick habe ich da leider auch nicht.
Was steht mir bei einer Trennung vom haustand zu und welcher Unterhalt? Sein Nettogehalt beträgt ca 2300€
Vielen dank & Vg
Rechtsanwalt Gerald Axel Freund hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-10-13 15:57:55.065
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :
Sehr geehrte Frau Schecker,
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