Schaden an Mietfahrzeug verursacht
Frage gestellt am 18.06.2024
Frage gestellt von UJO
Rechtsgebiet Zivilrecht
Gebot 70 €
PLZ Gebiet 06
Aufrufe der Frage 490
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.5.24 verursachte ich an einem Mietfahrzeug der Firma SIXT einen Schaden, weil ich in der Parkgarage von Niebüll in Schleswig_Holstein die falsche Einfahrt nahm und mit dem Dach des Kleintransprters die Decke des Parkhauses touchierte. Hierdurch entstand am Fahrzeug ein Schaden, da das Dach des Wagens auf der Fahrerseite eingedellt war.
Nun fordert SIXT 7400 Euro Schadensersatz zahlbar binnen 14 Tagen von mir. Ich sei in Haftung zu nehmen, weil ich meiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Mein vertraglich fixierter Haftungsausschluss komme nicht zum Tragen.
Das Fahrzeug selbst wies bei Übernahme eine ellenlange Liste an Beschädigungen auf. U.a. war die vordere Säule auf der Fahrerseite des Wagens bereits deutlich geschädigt. Das Übernahmeprotokoll wies diesen Schaden auch aus. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass dieser Vorschaden mit ursächlich für die Eindellung des Dachs beim Unfall war.
Das Fahrzeug war eigentlich eine Schrottlaube und ich fürchte, SIXT will mich hier deutlich übers Ohr hauen.
Frage: Wie soll ich mich nun verhalten?
Zahlung unter Vorbehalt?
Ich bekam die Rechnung von SIXT erst heute präsentiert und es wird schwierig sein, binnen kurzer Frist einen Anwalt zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
UJO
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 19.06.2024
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrte Ratsuchender,
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Der Fragesteller
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