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 Unterlassungsklage,Schmerzensgeld,Strafanzeige


Frage gestellt am 2011-10-03 19:07:30.295
Frage gestellt von christianskopnik
Rechtsgebiet Zivilrecht
Gebot 65 €
PLZ Gebiet 84
Aufrufe der Frage 9407


Hallo,

ich habe ein Problem undzwar bin ich mit meiner Freundin bei Ihren Erstazeltern gewesen die sie seit einem Jahr hat Sie ist 26 Jahre alt und sieht diese Familie als Ihre mittlerweile an, ist gesetzlich aber nicht adoptiert. Ich hatte mit Ihrer Mutter eine verbale Auseinandersetzung in der Sie Ihre angebliche Meinung die einfach Behauptungen waren gegenüber meiner Freundin behauptete die jedoch unwahr waren, ich hatte keine möglichkeit der Rechtfertigung bzw. diese wurde mir verwehrt da ich angeblich nicht die einsicht hätte, die Mutter hat an mir medizinische Diagnosen gestellt in Bezug auf Psychischen Krankheiten wie das ich ADHS hätte und Psychisch gestört bin, ein totaler Egoist und meine Freundin nur brauchen würde um meinen eigenen Nutzen daraus zu ziehen. Sie unterstellte mir Drogenabhängigkeit/Medikamente da ich bedarfsweise schmerztabletten gegen meinen Bandscheibenvorfall nehme. Sie sagte das sie das weiß und überzeugt davon ist, desweiteren stellte sie weitere unwahre Behauptungen auf die nicht der Wahrheit entsprechen, jeglicher Versuch der Rechtfertigung und Erklärung nützte nichts da ich kein gehör fand. Ich weiß nicht woher sie diese behauptungen hernahm es wurde auf jeden Fall kein Anlass dazu gegeben, sie ist eine übermutter die sehr behütet auf Ihre Kinder schaut das ist das einzigste was ich erfahren konnte, da ich aber weder beledigend war sonst noch in irgendeiner Form unfreundlich/unhöflich war, verstand ich die Argumentation der Mutter nicht die in dem Wissen das meine Freundin durch eine schwere Krankheit psychisch sehr instabil ist und die vollste Kontrolle über sie hat auch im Bereich von Finanzen aber dazu keine gesetzliche Grundlage. Sie wurde von ihr soweit psychisch manipuliert das sie mittlerweile daran glaubt was behauptet wurde und ich so ein böser und schlechter mensch bin, es hat mich sher erschüttert und ich war nach diesem besuch so fertig das ich mich psychologisch betreuen lassen musste weil sie mir wider besten Wissens Behauptungen entgegengebracht hat die in keinster Weise, nachweislich! wahr sind. Ich bin derzeit durch Ihre Einwirkung auf mich sehr angespannt da ich dieses Momentan nicht so gut verkraften kann da ich auch schon öfters unter Depressionen litt, und das wusste sie da ich es ihr erzählt habe, das ich mich weiterhin in Psychologischer Behandlung begeben muss um diese sache für mich zu verarbeiten, ich bin nun deshalb auch Krankgeschrieben und arbeite unter psychologischer Betreuung an der Sache die mich zutiefst in meiner Persönlichkeit verletzt hat vor allem weil das nicht wahr ist und zum anderen weil sie sachen gegenüber meiner Freundin Behauptete die unwahr waren und somit die <beziehung zunichte gemacht hat, dies alles geschah in einem Gespräch wo die Mutter, Ich, meine Freundin, der Vater und Ihre nicht gesetzliche Stiefschwester anwesend waren, alle 3 Parteien waren sich Ihrer Behauptung sicher und ich wurde sher niedergemacht ohne das ich in irgendeiner Weise mich rechtfertigen konnte das Sie davon überzeugt sind das nur sie Recht haben, meine Freundin hat nichts dazu gesagt weil sie körperlich und psychisch zu dem Zeitpunkt fertig war.

Meine Frage nach geschilderter Sachlage ist, kann ich eine Unterlassungsklage erfolgreich anstreben, so das die Mutter
dazu aufgefordert wird Ihre Behauptungen zurückzunehmen v.a gegenüber meiner Freundin, da sie keinerlei Beweise dafür hat und mich wirklich sehr in den dreck unberechtigter Weise gezogen hat und das dies in Zukunft nicht weiter vorkommt?, bzw. sie aufgefordert wird dies zu unterlassen gegenüber nichtfamiliärer Personen?

Zum anderen inwiefern eine Strafanzeige wegen, Verleumdung, oder/und übler Nachrede, Beleidigung erfolgsversprechend ist.

Desweiteren möchte ich gerne Wissen ob ich wegen Ihrer psychischen Attacke mir gegenüber wo ich mich durch sie in Behandlung begeben musste, obwohl sie wusste das ich Depressionen habe, sie dennoch mich sowas von psychisch und herabwürdigend vor anderen Leuten zur Schau gestellt hat mit unwahren Tatsachen, inwiefern wäre da eine Klage auf Schmerzensgeld erfolgsversprechend?
ich bin derzeit krankgeschrieben deswegen und 2x wöchentlich in psychologischer Behandlung da ich dadurch auch fast in Suizid geraten wäre.

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-10-03 20:14:32.461
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

vorbehaltlich dessen, dass dieses Forum nur eine erste Einschätzung der Rechtslage bieten kann, darf ich in Bezug auf die Ihrerseits gestellten Fragen wie folgt antworten:

1. Bezüglich der unrichtigen und unwahren Behauptungen wäre Strafanzeige zu stellen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft müssen alsdann ermitteln. Hierbei wäre der Sachverhalt Ihrerseits, unter Angaben von Zeugen detailliert darzulegen.

2. Sofern eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt, ist ohne weiteres auch der Zivilrechtsweg nach § 823 II i.V.m. den entsprechenden Strafnormen (hier wohl üble Nachrede, Beleidigung etc.) aussichtsreich.

3. Die Aussichten eines Zivilrechtsverfahrens, ohne vorheriges Strafverfahren, in dem auch eine Verurteilung erfolgt, hängen entscheidungserheblich von Ihren Beweisen ab. In Betracht kommen wohl vorwiegend Zeugenaussagen, da es an schriftlichen Dokumenten o.ä., aufgrund der mündlichen Aussagen, fehlen dürfte.

4. Eine Schadensersatzklage wegen Beeinträchtigung von Körper und Gesundheit nach Maßgabe des § 823 Abs. 1 BGB dürfte gleichfalls in Betracht kommen. Allerdings hängen die Erfolgsaussichten einer solchen zivilrechtlichen Klage gleichfalls entscheidungserheblich von den entsprechenden Beweismitteln ab. Daher ist eine chronologische Dokumentation der Krankschreibungen, unter Vorlage der ärztlichen Atteste, erforderlich.

5. Angesichts der nicht unerheblichen Risiken der Zivilklagen darf ich uneingeschränkt zunächst die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens empfehlen.

6. Im Übrigen sind aber auch die wirtschaftlichen Risiken eines Zivilverfahrens zu bedenken, sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, die eintrittspflichtig ist. Denn im Falle eines auch nur teilweise Unterliegens sind die gesamten Verfahrenskosten, also Gerichts- und Anwaltskosten von 2 Parteien, zu quoteln. Dies kann, je nach geltend gemachtem Schadensersatzbetrag,durchaus nicht unerhebliche Kosten auslösen.

Daher wird eine vorherige persönliche anwaltliche Beratung zu erfolgen haben, die sämtliche Details berücksichtigt, zu erfolgen haben.

Ich hoffe, Ihre Fragestellungen vollumfänglich beantwortet zu haben, stehe gerne für eventuelle Rückfragen zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

RAin H.-M. Filiz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Zivilrecht beim Anwalt-Suchservice



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