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 Miete Jobcenter NRW Duisburg


Frage gestellt am 30.09.2021
Frage gestellt von Peterduisburg
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 50
Aufrufe der Frage 2061


Hallo, ich möchte zwei Wohnungen an Jobcenter Mieter vermieten.

1 Wohnung 42 qm 1 Person/ Jobcenter zahlt für eine Person 396 € bis max 50qm.


2 Wohnung 50qm 3.Personen / Jobcenter zahlt für 3 Personen 567 € bis max 80qm

Gilt hier Koofpauschale oder wird das auf dem qm Preis runtergerechnet ?

Kann ich zB für 1 Wohnung 396 € verlangen obwohl sie 42 qm groß ist ?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 01.10.2021
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

von den Jobcentern werden die angemessenen Kosten für die Unterkunft übernommen. Welche Höhe angemessenen ist, setzten die Jobcenter fest. Dabei orientieren sich diese an den durchschnittlichen Mieten pro Quadratmeter an dem jeweiligen Ort, an dem sich die Wohnung befindet.

Daraus ergibt sich dann der Betrag, den Sie hier auch genannnt haben, für die Kosten der Unterkunft (Bruttomiete), also der Miete ohne Heizkosten, der übernommen wird.

Es handelt sich dabei aber nicht um eine reine Kopfpauschale, da neben der Anzahl der Personen für die Übernahme der Kosten auch die Größe der Wohnung relevant ist.

Sie können grundsätzlich eine Miete frei vereinbaren. Eine Übernahme durch das Jobcenter ist dann aber begrenzt auf die 396,00 € ; 567,00 €.

Da sich die Mieter ohnehin vor Anmietung die Übernahmebestätigung der Kosten der Unterkunft vom Jobcenter ausstellen müssen, damit die Kosten auch übernommen werden, können Sie auch ersehen, wie das Jobcenter handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
-----------------------------

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