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 Kündigung Campingplatz


Frage gestellt am 29.08.2019
Frage gestellt von Ina
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 48
Aufrufe der Frage 8146


Guten Tag,
meiner Mutter, 83Jahre,30 Jahre auf einem Campingplatz, wurde vor kurzem zum Ende des Jahres gekündigt. Der Vertrag sieht dies zwar vor, ich frage mich ob dies tatsächlich rechtens ist. Seit 30 Jahren baut meine Mutter an dem Projekt bestehend aus Wohnwagen, Vorzelt incl Holzfussboden und Küche, Pavillon, Geräteschuppen mit komplett installierten Dusche, WC, Waschmaschine. Es gibt nichts, was man einfach so wegstellen könnte, alles ist fest installiert. Auch befürchte ich, dass das ganze meiner Mutter das Herz brechen wird. Sie sehen mich verzweifelt. Die Grundbesitzerin hat mehreren Mietern gekündigt, sie möchte auf dem dann frei gewordenen Platz ihre Pferde Stelle. Gibt es hier Ausnahmen, die den Vertrag ungültig machen?? Herzlichen Dank.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 30.08.2019
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

leider habe ich nach Ihrer Schilderung keine guten Nachrichten:


Offensichtlich hat der Verpächter von der vertragliche Kündigungsmöglichkeit mit einer ordentlichen Kündigung zum Ende der vereinbarten Laufzeit Gebrauch gemacht.

Für eine ordentliche Kündigung ist ein Kündigungsgrund NICHT erforderlich. Etwas anderes gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum (vgl. § 573 BGB).

Ein Mietvertrag über einen Platz auf einem Campingplatz ist jedoch kein Mietvertrag über Wohnraum, auch wenn Ihre Mutter dieses offenbar schon wohnungsmäßig ausgebaut hat.

Daher gibt es auch keinen besonderen Kündigungsschutz, auch wenn die Dauer der Pacht, das Alter Ihrer Mutter und die Gesamtumstände sicherlich ein guter Grund wären. Aber leider sieht das gesetz es nicht vor.


Wenn daher der Verpächter die Kündigungsfrist nach dem Vertrag eingehalten hat, wäre die Kündigung wirksam und Ihre Mutter ist dann tatsächlich verpflichtet, den gemieteten Platz zum Ende der Vertragslaufzeit, also dem Kündigungstermin zu räumen.



Leider kann ich Ihnen keine günstigere Mitteilung machen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
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