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 Gewerbliche Vermietung von Wohnraum


Frage gestellt am 28.05.2019
Frage gestellt von Bischhof
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 2773


Zusammen mit meinen Geschwistern gehört mir ein Mehrparteienhaus in Düsseldorf. Nur eine der 4 Wohnungen ist derzeit vermietet: an eine liebenswürdige, 95jährige Dame. Ein Handwerker aus der Nachbarschaft hat angeboten, eine der leerstehenden Wohnungen zu renovieren und über booking.com an Messegäste vermieten. Dafür will er uns 500,- € zahlen und den Überschuss als Lohn für seine Leistung bei Renovierung und Verwaltung behalten. Wir planen, das Haus zu verkaufen, sobald die alte Dame die Wohnung nicht mehr braucht, und wollen kein unbefristetes Mietverhältnis eingehen. Wenn wir die Wohnung wie beschrieben an ihn vermieten, handelt es sich dann um einen gewerbliches Mietverhältnis, der mit einer vereinbarten Frist kündbar ist?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 28.05.2019
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern im Vertrag die gewerbliche Nutzung (.. zur Nutzung gewerblicher Weitervermietung …) ausdrücklich aufgeführt wird, und auch der restliche Vertrag auf die gewerbliche Nutzung hin ausgerichtete wird, ist es als gewerblicher Mietvertrag anzusehen.

Dabei müssen Sie aber dann auch darauf achten, dass der gesamte Vertrag gewerblich ausgerichtet werden sollte, also auch der Mieter dann für die notwendige behördliche Erlaubnis zu sorgen und mögliche Umbauten selbst auf seine Kosten vornehmen muss.

Denn möglicherweise muss die geplante Vermietung eine Nutzungsänderung beantragt und bewilligt werden, was auch vom Bebauungsplan abhängt.

Zudem sollte auch die Haftung entsprechend einem gewerblichen Vertrag ebenso wie den Frage der Nebenkosten geregelt sein.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
-----------------------
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
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