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 Kündigung eines erfundenen Accounts?


Frage gestellt am 2011-11-15 15:51:16.81
Frage gestellt von Level
Rechtsgebiet Urheberrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 66
Aufrufe der Frage 2906


Ich habe mir mittels einer erfundenen Identität eine E-Mail-Adresse eingerichtet und mich mit dieser bei einer Online-Dating Internetseite angemeldet.

Nun habe ich mir eine 2-wöchige
Test-Premium-Mitgliedschaft gekauft und per Lastschrift von meinem Konto dass natürlich auf meinen richtigen Namen läuft bezahlt. Ich habe überlesen dass, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte, werde meine Premium-Mitgliedschaft automatisch um 5 wochen verlängert und das immer wieder wenn ich die Kündigungsfrist versäume. Da diese erheblich teurer ist als die Test-Mitgliedschaft habe ich umgehend eine Kündiguns-Mail geschickt. Als Antwort bekam das ich die Mitgliedschaft nur per Brief kündigen könne. Dies kann ich ja nicht machen ohne Unterschrift, gültige Adresse etc..

Jetzt stelle ich mir die Frage wie ich diese Mitgliedschaft schnellstmöglich kündigen kann und mit welchen Strafrechtlichen Folgen ich rechnen müsste.


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-11-15 20:51:44.081
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

die erfundene Identität ist nur dann strafrechtlich relevant, wenn Sie damit bewusst die Identität einer tatsächlich bestehenden Person angenommen haben. (strafbare Identitätstäuschung)
Beispiel: Sie haben sich als Ihr Nachbar ausgegeben, damit dieser die Rechnung bekommt. Dann wäre dies Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Betrug.
§§ 269, 263, 52 StGB. Der Strafrahmen würde von Geldstrafe bis hin zu 5 Jahren Freiheitsstrafe reichen.

Wenn Sie dagegen einen Phantasienamen wie Donald Duck 12345 Entenhausen gewählt haben, ist dies nicht strafrechtlich relevant. (straflose Namenstäuschung)
Da Sie ihre eigene Kontonummer angaben und die Premiummitgliedschaft bezahlt haben, dürfte bei Ihnen die straflose Namenstäuschung vorliegen.

Um zu kündigen können Sie als Absender schreiben:

wirklicher Name, wirkliche Adresse alias Phantasienamen Phantasieadresse.

Wenn Sie den Zugang der Kündigung beweisen und deshalb die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein versenden wollen und trotzdem geheim bleiben soll, wie Ihr tatsächlicher Name und Ihre Adresse ist, dann gibt Donald Duck aus 12345 Entenhausen eben dem Herrn XY wirkliche Adresse eine schriftliche Vollmacht.
Der Herr XY kündigt namens und in Vollmacht des Donald Duck aus Entenhausen, legt die Vollmacht im Original bei und gibt seine eigene echte Adresse als Absender an.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Urheberrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Level hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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