möglicherweise fehlerhafter Notarvertrag
Frage gestellt am 14.12.2012
Frage gestellt von neumann57
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 37
Aufrufe der Frage 7223
Guten Tag,
in einer notariell beurkundeten Erbschaftsangelegeneheit hat die Tochter
ihren Erbanteil (115000 €) ihrer Mutter (der Witwe) geschenkt.
Der beurkundende Notar hat allerdings
nicht über den Anfall der Schenkungssteuer (i.d.F. ca. 20.000 €) hingewiesen, bzw. hat keine steuerliche Beratung empfohlen.
Bei einer entsprechenden Aufklärung der Vertragsparteien wäre ein solcher Vertrag nach menschlichem Ermessen mit diesen finanziellen Konsequenzen eines Steuerbescheids wohl nicht abgeschlossen worden.
Im verhandelten Vertrag ist lediglich pauschal erwähnt, dass möglicherweise anfallende Steuern zu Lasten der Erwerberin gehen.
Eine nähere Erläuterung ist bei Vertragsunterzeichnung nicht erfolgt.
Auf diesen Passus, wie er wohl in jedem Vertrag steht, beruft sich der Notar nunmehr.
Diese steuerlichen Folgen waren für Mutter (jetzige Steuerschuldnerin) und
deren Tochter bei der Vertragsunterzeichnung in keiner Weise vorhersehbar.
Meine Fragen:
1) Hätte der Notar hinsichtlich der steuerlichen Folgen belehren müssen, oder ist der vertraglich standardmäßige pauschale Hinweis:
-möglicherweise anfallende Steuern gehen zu Lasten der Erwerberin- ausreichend?
Ich erwähne hierbei das Urteil des OLG Oldenburg (Zivilsenat)Az.: 6 U 58/09.
(Schadenersatzpflicht des Notars bei fehlender Aufklärung über Schenkungssteuer)
Allerdings sind mir die näheren Umstände
dieses Urteils nicht bekannt.
MfG
Neumann57
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 14.12.2012
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