Geld aus Erbmasse für Grabpflege separieren
Frage gestellt am 05.03.2013
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 11260
Ausgangssituation:
Meine 85-jährige Mutter möchte Geld aus Ihrem Vermögen für die Beerdigung und die 30-jährige Grabpflege separieren und vor den stattlichen Zugriff schützen. Nach dem Tot meiner Mutter würde die Erbmasse an die Erben verteilt (6 Geschwister). Meine Mutter möchte die Grabpflege sicherstellen. Wenn das Vermögen erst einmal an die Erben verteilt ist, wäre kein Geld mehr für die Grabpflege vorhanden. Dies soll verhindert werden! Ferner wäre vorstellbar, dass meine Mutter stark pflegebedürftig wird, so dass in diesem Fall stattliche Institutionen auf Ihr Vermögen zugreifen könnten, um die Pflegekosten zu begleichen. Dies könnte dazu führen, dass nicht einmal Geld für die Beerdigung übrig bleibt. Auch dies soll verhindert werden.
Mein Fragen:
1) Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, Geld für Beerdigung und Grabpflege aus der Erbmasse herauszulösen und vor dem staatlichen Zugriff zu schützen? Gibt es in diesem Zusammenhang Höchstbeträge, die aus der Erbmasse herausgelöst werden dürfen? Die Möglichkeit ein Sparbuch mit einem Geldbetrag für die anstehenden Ausgaben anzulegen und einen begünstigten vorzusehen, der mit dem Tot meiner Mutter neuer Inhaber des Sparbuches wird, soll nicht verfolgt werde, um Streitigkeiten unter den Geschwistern vorzubeugen. Es soll sichergestellt werden, dass das separierte Geld nur für Beerdigung und Grabpflege ausgeschüttet werden kann. Sollte ein Differenzbetrag übrig bleiben, soll dieser auf alle Erben gleichermaßen verteilt werden.
2) Bestattungsinstitute bieten Treuhandkontos an und behaupten, so dass Geld vor dem stattlichen Zugriff schützen zu können. Stimmt das?
Die Rechtsgrundlage für die Beantwortung der Fragen ist anzugeben.
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 05.03.2013
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