Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Garagennutzungsrecht


Frage gestellt am 02.03.2020
Frage gestellt von Nobby
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 36
Aufrufe der Frage 4034


Guten Tag,
ich habe im Jahr 2011 ein Grundstück erworben mit einer Grunddienstbarkeit (Garagennutzungsrecht zu gunsten des Eigentümer des Fl Nr.1915/37.
Dieses Grundstück ist das gegenüberliegende Grundstück.
Nun gab es einen Eigentümer wechsel.
Kann mann das Nutzungsrecht ohne weiters löschen lassen ?
Oder gibt es auch Pflichten des Garagennutzers?
Wer ist für die Unterhaltung/Modernisierung zuständig?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 02.03.2020
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


das Recht kann nicht so einfach aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Dazu bedarf es der schriftlichen Löschungsbewilligung des Berechtigten (Garagennutzers), oder eines Urteils, welche diese Bewilligung dann gerichtlich ersetzt.

Der Eigentümerwechsel ändert daran nichts, da so ein recht immer dem JEWEILIGEN Eigentümer zusteht, sofern nicht ausnahmsweise und ausdrücklich eine personelle Einschränkung vorgenommen worden ist.

Sofern damals die Kostentragungspflicht geregelt worden ist, ist das verbindlich.

Insoweit muss also die Regelung auf ihren genauen Wortlaut untersucht werden.

Gibt es keine besondere Regelung, greift § 1021 BGB ein:


„Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, so kann bestimmt werden, dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert. Steht dem Eigentümer das Recht zur Mitbenutzung der Anlage zu, so kann bestimmt werden, dass der Berechtigte die Anlage zu unterhalten hat, soweit es für das Benutzungsrecht des Eigentümers erforderlich ist.“




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
https://rabohledotcom.wordpress.com

OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
BIC: OLBODEH2XXX
IBAN: DE 67 2802 0050 1425 9485 00



zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Baurecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Nobby hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Schnelle und Gute Antwort.Ich bin sehr Begeistert.



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Kündigung eines Dauerstandplatzes
21.01.2025
40 €

Schaden an Mietfahrzeug verursacht
18.06.2024
70 €

Kündigungsfrist für Dauer-Jahres-Campingplatz
16.05.2024
50 €

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
04.03.2024
40 €

EV - Termin
19.12.2023
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
22.10.2023
40 €

Ausfallhonorar
11.10.2023
65 €

Campingplatz
17.09.2023
40 €

Aufhebungsvertrag
05.08.2023
40 €

Geschenk für Enkel
02.08.2023
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Baurecht

Flachdach in Reihenhaus
18.08.2022
50 €

Garagennutzungsrecht
02.03.2020
20 €

Abweichung: Bebauungsplan Höhe Erdgeschossfussboden
20.08.2018
40 €

Schlussrechnung Bau EFH - Mängel
20.12.2017
50 €

Garage aus Betonfertigteilen
09.03.2017
35 €

Bauvorschriften im hiesiegen Neubaugebiet
27.09.2016
40 €

Abgeschlossenheitsbescheinigung ELW
09.12.2015
60 €

Kann ich darauf bestehen, dass der Statiker den Balkon ein drittes Mal dimensioniert?
06.08.2015
50 €

Wann müssen Mehrkosten für Balkone übernommen werden?
04.08.2015
60 €

Grenzbebauung Garage
20.06.2015
40 €