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 Grenzbebauung Garage


Frage gestellt am 20.06.2015
Frage gestellt von torpedo
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 13
Aufrufe der Frage 8274


Hat eine vom Nachbarn zu DDR-Zeiten direkt an der Grundstücksgrenze errichtete Garage
baurechtlichen Bestandsschutz bzw. war sie nach DDR-Baurecht überhaupt genehmigungsfähig?
Der Bau wurde seinerzeit von unseren Großeltern geduldet, eine schriftliche
Vereinbarung liegt nicht vor.
Können wir einen Rückbau oder eine Entschädigung verlangen?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 20.06.2015
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


auch nach dem damaligen DDR-Recht war ein Bau direkt an der Grenze ohne Einhaltung von Grenzabständen zulässig.


Insoweit wurde also schon damals die Möglichkeit der Grenzbebauung geschaffen.


Diese Bebauung ist auch nach den heute gültigen Bauordnungen zulässig, so z.B. in Art. 6 Ziffer
12 BauOBln.

Sofern also keine anderen Punkte vorliegen, die die Garage als Schwarzbau zum Zeitpunkt Ihrer Errichtung einstufen lassen würden, würde allein der fehlende Grenzabstand nicht dazu führen, dass Sie dagegen etwas machen könnten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: http://ra-bohle.blog.de/


Oldenburgische Landesbank
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Kontonummer: 1425948500

IBAN: DE6728020050 1425 9485 00
BIC : OLBODEH2XXX

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Anwalt für Baurecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller torpedo hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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