Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
Frage gestellt am 22.10.2023
Frage gestellt von Davlau
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 90
Aufrufe der Frage 1483
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 23 Jahre alt, habe derzeit noch keine abgeschlossene Ausbildung, und arbeitete ungelernt bei einem Handwerksbetrieb, welcher mich aber fristgerecht entlassen hat. Da ich nach einer abgebrochenen Ausbildung, Auslandsaufenthalten und Minijobs in den letzten 30 Monaten keine 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert war, habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und muss, da ich noch keine neue Stelle gefunden habe, bald Bürgergeld beantragen. Da ich aus verschiedenen Gründen vorerst eine erneute Festanstellung und keine Ausbildung / kein Studium anstrebe, stellt sich mir folgende Frage:
Ist es möglich, dass meine Eltern (ich wohne bereits in einer eigenen Mietwohnung) nichts von meinem Bürgergeld-Antrag erfahren? Ich denke hier an den Unterhaltsanspruch. Soweit mir bekannt ist, wird das Jobcenter, da ich unter 25 bin, einen Unterhaltsanspruch prüfen und dementsprechend meine Eltern zwangsläufig über meinen Antrag auf Bürgergeld in Kenntnis setzen. Allerdings scheint es so zu sein, dass meine Eltern nur unterhaltspflichtig wären, wenn ich eine Ausbildung oder ein Studium suchen würde. Da ich derzeit aber eine Festanstellung ohne Ausbildung anstrebe, würde kein Unterhaltsanspruch bestehen und das Jobcenter dürfte meine Eltern entsprechend nicht informieren und Sie hätten auch keine Verpflichtung, Unterhalt zu bezahlen.
Ist dies so korrekt?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
David Lauer
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 25.10.2023
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrter Herr Lauer,
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