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 Möchte meinen Versicherungsvertretungsvertrag kündigen


Frage gestellt am 07.08.2011
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Handelsvertreterrecht
Gebot 31 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 6513


Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um meinen Bruder.

Fallschilderung:

Mein Bruder hat in seinem Vertrag (§§84,92,92 a HGB (Einfirmenvertreter)

eine Anlage mit dem Punkt Zuschuss zum Aufbau des Geschäftsbetriebes,

Dort ist vereinbart, dass er für die ersten 3 Monate einen Zuschuss von insgesamt 1050 € erhält. Vertrag begann am 01.03.2011 und ist laufend.

Mein Bruder würde gerne den Vertrag kündigen, aber es steht dort ein Passus: Der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses zum Aufbau des Geschäftsbetriebes endet spätestens zusammen mit dem Versicherungsvertretungsvertrag

Beenden Sie innerhalb der ersten zwei Tätigkeitsjahre durch eigene Kündigung den Versicherungsvertretungsvertrag ohne dass hierfür ein wichtiger, von uns zu vertretender Kündigungsgrund im Sinne des § 89a HGB besteht, so haben Sie den gezahlten Zuschuss zum Aufbau des Geschäftsbetriebes in vollerHöhe zu erstatten. Entsprechendes gilt, wenn Sie uns innerhalb desselben Zeitraumes durch Ihr Verhalten Anlass geben, das Vertragsverhältnis aus wichtigem zu kündigen oder wegen eines von Ihnen verursachten wichtigen Grundes im beiderseitigen Einvernehmen zu beenden.


Außerdem ist am 27.05.2011 der Vertretervertrag auf reine Abschlußprovision umgestellt worden, wegen der desolaten Absatzsituation.

Meine Fragen:

Wie kommt mein Bruder am Besten aus dem Vertrag raus, ohne dass er den Betrag von 1050 € zurück zahlen muss?



Vielen Dank im Voraus.


  Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 07.08.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Herr Agarslan,

er kommt aus diesem Vertrag nicht heraus, sei denn, er wurde unter sittenwidrigen Bedingungen geschlossen, er würde zum Vertragsabschluss genötigt u.s.w., was ich aber nicht glaube.

So kommt er nicht umhin, bei Kündigung des Vertrages, den gewährten Zuschuss zurückzuleisten. Es handelt sich hierbei um eine übliche Regelung, dies innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsschluss einzufordern.

Eine Anfechtung des Vertrages wäre auch nicht sinnvoll, dazu kenne ich auch zu wenig, von den Bedingungen beim Vertragsabschluss. Hier wäre eine weitere Prüfung und Beratung vor Ort durch einen Anwalt des Vertrauens ggf. erforderlich.

Mit freundlichen Grüssen

Albert Stamm
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin , ,

Anwalt für Handelsvertreterrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Alpi3177 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
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Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
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Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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