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 als Immobilienmakler tätig werden


Frage gestellt am 07.08.2011
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Immobilienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 7217


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zur Zeit als Versicherungsmakler tätig und besitze eine eigene Firma. Ich würde gerne im Immobilien Bereich tätig werden.

Müßte man im Immobilien Bereich eine Ausbildung abgeschlossen haben, bevor man überhaupt als Immobilienmakler tätig sein kann ?

Ich hatte gehört, dass man einen Zertifikat machen kann als geprüfter Immobilienmakler und dann kann man als Immobilienmakler tätig werden. Stimmt das?

Wie sieht es überhaupt mit der Haftungsfrage aus als Immobilienmakler? Gibt es da gewisse Sachen worauf man insbesonders darauf achten sollte?

Ich besitze schon denn § 34 c.



Vielen Dank im Voraus.




  Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 07.08.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Guten Tag Herr Alparsan,

bei einen Immobilienmakler stzt man die Kenntnisses im Immobilienbereich voraus, es gibt auch entsprechende Ausbildungen und auch Weiterbildung über die zuständigen Fachverbände oder IHK,n.
Den § 34 c haben Sie schon, was vorteilhaft ist.

Sicherlich haften Sie auch für eine Falschberatung oder Vermittlung, so dass Sie sich mittels einer entsprechenden Berufshaftpflicht-versicherung sichern sollten, als Versicherungsmakler sollten Sie sich bereits auskennen.

Zu weitergehenden Hinweisen für diese Tätigkeit empfehle ich Ihnen die Recherche, so u.a. bei:
http://www.immobilienmakler-werden.net/voraussetzungen-immobilienmakler.html,
wünsche Ihnen viel Glück. Der Immobilienbereich und Grundstücksverkehr ist auch in meiner anwaltlichen Tätigkeit ein Spezialgebiet. Die Tätigkeit als Immobilienmakler wird Ihnen sicherlich viel Freude bereiten.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin , ,

Anwalt für Immobilienrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Alpi3177 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Anwalt hat meine Frage gar nicht beantwortet sondern nur einen Link geschickt. Nicht zu empfehlen.



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