Erbe?
Frage gestellt am 24.08.2014
Frage gestellt von samoa
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 10
Aufrufe der Frage 5479
Hallo,
mein leblicher Vater ist 2088 verstorben. Seit meiner Kindheit hatte ich keinen Kontakt zu ihm, da er uns verlassen hatte und eine neue Familie gegründet hat. Aus dieser 2. Ehe entstanden 2 weitere Kinder.
Mein älterer Bruder hatte nie eine Unterhaltszahlung vom verstorbenem erhalten, ich glücklicherweise damals einen geringen Betrag.
Bevor wir die Nachricht erhielten, dass er verstorben sei wollte ich mit dem Verstorbenen selber in Kontakt treten und nicht alles über die Anwälte klären lassen, die für die Unterhaltszahlungen zuständig waren. Auf meinen Wunsch bekam ich die Antwort dass er dann leider am Gehirnturmor verstorben sei. Von seiner 2. Ehefrau haben wir eine einfache Vermögensaufstellung erhalten, aus der nichts hervorgeht, ob und was mein älterer Bruder und ich vererbt bekommen hätten. Die Rede ist immer von einem Pflichtanteil, aber was genau wäre denn das? Natürlich müsste man die genauen Verhältnisse der Witwe erfragen. Mir ist bekannt, dass die 2. Familie ein Eigenheim besitzen. Dieses Eigenheim habe ich selber aufgesucht und und mich vergewissert, dass das Haus auch wirklich vorhanden ist.
Nun meine Frage: haben mein Bruder und ich (leibliche Kinder aus 1. Ehe) überhaupt noch ein Anrecht auf irgendein Erbe, gibt es überhaupt einen Pflichtanteil?
Wir wissen nicht ob und was vererbt wurde. Wir wissen nicht ob ein Testament existiert.
Selbstverständlich spielen die anderen 2 Kinder aus der 2. Ehe auch eine Rolle sowie die Mutter der anderen Kinder... aber das ist alles ausserhalb meines Wissens.
Vielen Dank im Voraus!
Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 24.08.2014
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