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 chronischen Krankheiten und Urlaub im Ausland


Frage gestellt am 27.07.2017
Frage gestellt von towaije
Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 76
Aufrufe der Frage 3267


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Bruder hat chronischen Krankheiten und er ist Gesetzlich versichert bei AOK - Karlsruhe.
er möchte jetzt Urlaub machen in Iran für 4 Wochen.
die Frage ist:
Falls ihm (in Iran) schlecht geht und eine Behandlung in Krankenhaus notwendig wäre, übernimmt die AOK die kosten oder nicht?
er hat auch eine Auslandsreisekrankenversicherung aber die Vorerkrankungen sind nicht versichert.
- stimmt dass Der Schutz von chro­nisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetz­buch V in Paragraf 18 fest­geschrieben ?

Mit freundliche Grüßen

A. T.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 04.08.2017
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


eine Kostenerstattung muss erfolgen, sofern


a)

während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb der EU/EWR-Staaten eine Behandlung unverzüglich erforderlich ist,

und

b)

der Versicherte nachweislich wegen einer Vorerkrankung oder seines Lebensalters keine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung abschließen konnte.


Letztere Voraussetzung muss die Krankenkasse aber vor der Auslandsreise festgestellt haben.



Nach Ihrer Schilderung werden diese Voraussetzungen vorliegen, so dass dann die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Häufig verlangt das Krankenhaus aber Zahlungen zunächst vom Patienten, so dass Ihr Brunder vielleicht in Vorkasse gehen muss, dann aber einen Erstattungsansprüch hätte.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Krankenversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller towaije hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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