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 Reiseverschiebung, -kürzung um 2 Tage


Frage gestellt am 2011-11-09 20:21:48.212
Frage gestellt von Borsteline
Rechtsgebiet Reiserecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 4943


Wir haben eine Reise vom 04.12. - 21.12.2011 nach Thailand mit einem Reisepreis von 1.718 € / Person gebucht. Heute kam folgende Info:

"soeben wurde uns von Meier's Weltreisen eine Änderung bezüglich Ihrer Flugtermine mitgeteilt. Ihr gebuchter Flug am 04.12.2011 kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.

Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Hinflug am 06.12.2011 umgebucht:

....
....

Sie erhalten eine Reisepreiserstattung für die ersten beiden Hotelnächte, insgesamt 160,- Euro.
Der Reisepreis läge somit bei 3276,- Euro.
Im Namen von Meier's Weltreisen entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.
Als Ihr Reisebüro sind wir verpflichtet, Sie umgehend über Flugänderungen zu informieren.
Bitte teilen Sie uns in einer kurzen Antwortmail mit, ob Sie mit dem neuen Reisetermin einverstanden sind. Bei Annahme des vorgeschlagenen Termins werden Ihnen in den nächsten Tagen neue Flugtickets per Post zugesandt."

1. Wir haben bewußt eine längere Reise gebucht.
2. Uns erscheint eine Reisepreisminderung von 80 € / Person sehr gering.
Was können wir tun?
Nach telefonischer Rückfrage konnte man uns nicht sagen, warum das so ist; will sich aber erkundigen und uns morgen informieren.


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-11-10 07:50:23.767
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragestellung erlaube ich mir, vorbehaltlich dessen, dass dieses Forum nur eine erste Einschätzung zu vermitteln vermag, wie folgt einer Beantwortung zuzuführen.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag bestimmen sich nach Maßgabe der §§ 651 a ff. BGB.

Vorliegend wurde die Reise einseitig durch den Veranstalter geändert. Mithin steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu. Wenn eine Reise mangelhaft ist, steht Ihnen nämlich entweder ein Minderungsrecht (§ 651 d BGB) oder die Möglichkeit zu, die Kündigung wegen eines Mangels § 651 e BGB auszusprechen.

Vorliegend versucht offenkundig der Reiseveranstalter die Teilnehmer dazu zu bewegen, den Vertrag zu den geänderten Konditionen zu akzeptieren.

Ob Sie dem zustimmen, ist allerdings Ihnen überlassen.

Sie könnten beispielsweise den Reiseveranstalter kontaktieren und demselben mitteilen, dass Sie grundsätzlich wegen der geänderten Reisedaten wegen Mangels der Reise kündigen möchten und um Rückabwicklung (d.h. Rückzahlung der bereits geleisteten Beträge) bitten. Als Alternative könnten Sie dem Reiseveranstalter mitteilen, dass Sie zwar die geänderten Konditionen (geänderte Reisedaten) zu akzeptieren bereit sind, aber einen höheren Nachlass begehren. Da die konkreten Reisedaten für die Gesamtabwicklung der Reise von hoher Relevanz sind (z.B. wegen Urlaubs- und Ferienzeiten, die eingeplant werden müssen)würde ich einen Vorschlag machen, der die Minderung bei ca. EUR 300,00 - 400,00 ansiedelt.

Berechnung: EUR 1.718,00 x 2 = EUR 3.436,00 : 17 Tage = EUR 202,12 pro Tag

Bei der Minderung ist jedenfalls aber auch zu berücksichtigen, dass die Reise komplett durchgeführt wird und die Übernachungskosten für den Reiseveranstalter tatsächlich entstehen. Derenthalben wird wohl keine höhere Minderung angezeigt sein.

Es verbleibt mithin etwas Ihrem Verhandlungsgeschick überlassen, ob Sie eine höhere Minderung durchsetzen können, als vom Reiseveranstalter angeboten Wenn Sie jedoch die vom Reiseveranstalter angeforderte Bestätigungsmail senden, haben Sie die Änderungen des Reiseveranstalters akzeptiert, so dass Sie aus diesen Gründen (Terminsverlegung) jedenfalls keine Reisepreisminderung o.ä. mehr ableiten können.

Ich darf hoffen, mit den vorstehenden Angaben behilflich gewesen sein zu können und wünsche Ihnen viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Gerne stehe ich für eventuelle weitere Fragen und/oder Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

H.-M. Filiz
Rechsanwältin

P.S.:
Eine Rechnung geht Ihnen mit gesonderter Post/e-mail zu.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Reiserecht beim Anwalt-Suchservice



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