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 Übergang Hartz 4 AlG 1


Frage gestellt am 2014-11-23 17:37:06.458
Frage gestellt von Alexandras
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 79
Aufrufe der Frage 4563


Ich beziehe seit Mai 2014 Hartz 4. Ich konnte eine neue Beschäftigung nach Kündigung meiner Arbeitsstelle aufgrund von Krankheit nicht antreten. Seit Mai 2014 erhalte ich Hartz 4.(von 29.5. bis 18.08 war ich stationär in Behandlung) Am 9.Oktober habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitsfähig arbeitssuchend gemeldet und eine Nebenbeschäftigung angenommen und gemeldet. Es wurde ein Erstattungsanspruch angemeldet für Oktober und November. Beide Monate wurde das ALG 1 voll angerechnet. Anfang Oktober sollte ich zu einem Abklärungsgespräch wg. meiner Leistungsfähigkeit, das aufgrund von Krankheit der Arbeitsberatung nicht stattfand. Mitte November wurde mir erklärt, dass das Abeitsamt im September einen Bericht der Klinik erhalten hat (es wurde zu einer Reha geraten), die mich zu diesem Zeitpunkt für nicht leistungsfähig eingeschätzt hat. Laut Jobcenter bin ich nicht arbeitsfähig und somit nicht vermittelbar für die Agentur für Arbeit. Aktuell wird ein neues Gutachten erstellt, in dem meine Ärzte meine Arbeitsfähigkeit bescheinigen. Zwischenzeitlich hat das Jobcenter festgestellt, dass ich ein nicht angerechnetes Nebeneinkommen habe, das nun verrechnet wird. Es kommen wochentlich Bescheide, Änderungsbescheide, Anweisungen zur Zahlung etc.Die Nebenbeschäftigung habe ich zwischenzeitlich aufgegeben. Laut Jobcenter erhöte ich im Dezember aufstockendes Hartz 4. Ich habe den sozialdienst der Klinik beaufragt, sich das ganze mal anzuschauen, diese aber blickten nicht durch mit dem, was mir hier vorgelegt wird. Das Jobcenter ist telefonisch nicht erreichbar, es gab ein neues Computerprogramm und ich habe einen neuen Sachbearbeiter, der jede Anfrage von mir abschmettert mit Gesetzestexten. In erster Linie möchte ich nun wissen, ob mir für die Zeit zwischen November und Ende Dezember (Zahlung der Arbeitsagentur) irgendwelche Leistungen zustehen, denn ich weiss nicht, wie ich in der Übergangszeit für meinen Lebensunterhalt aufkommen soll. Ich habe diese Woche zwei Tage Probe arbeiten in der Schweiz. Wenn dieses Arbeitsverhältniss zustande kommen sollte, hätte ich für den Dezember Fahrtkosten von ca. 250 €, für die ich ohne Zahlung nicht aufkommen könnte. Vor mir liegt ein großer Berg voll Post vom Jobcenter und wollte nächste Woche eine Anwaltsberatung in Freiburg aufsuchen, was aufgrund des Probearbeitens jetzt nicht möglich ist. Ich bin Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-11-23 19:37:28.809
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

ganz nachvollziehbar ist das Verhalten des Jobcenters nicht.

Wenn die Anwartschaftszeiten für einen ALG I Anspruch erfüllt sind, kann sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit ergeben. Dieser Anspruch ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und überbrückt die Zeit ohne ALG I, weil mach nicht vermittelt werden kann, bis andere Leistungen gezahlt werden.

Sofern Sie also kein Krankengeld erhalten, das ist erst einmal zu prüfen, ob ein solcher Anspruch bestehen kann.

Allerdings dürfte wohl nach Ihrer Darstellung keine dauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegen, wenn Sie schon wieder Probearbeiten durchführen.

Es ist danach erst einmal zu klären, ob nun eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und welche Anträge nun gestellt worden sind. Sämtliche Bescheide sind zu prüfen; insbesondere die Verrechnungsbescheide.

Insgesamt ist festzuhalten, dass
Ein Anspruch auf das besondere Arbeitslosengeld bestehen kann, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Sind Sie nicht arbeitsunfähig, ist zu prüfen, ob ein weiterer Anspruch auf ALG I besteht. Ist dieses nicht der Fall, ist ein Antrag auf ALG II /HarztIV) zu stellen.

Sie sollten wirklich versuchen, vor Ort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit nicht nur die Bescheide geprüft werden und die Voraussetzungen für weitere Leistungen bestehen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Sozialrecht beim Anwalt-Suchservice



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