Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Kamin


Frage gestellt am 07.02.2016
Frage gestellt von UweRich
Rechtsgebiet Immobilienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 40
Aufrufe der Frage 4349


Sehr geehrter Damen und Herren, wir bewohnen eine Doppelhaushälfte. Im Garten sind wir durch eine Mauer, ca. 2 m hoch und 5 m lang vom Nachbarn getrennt. Nun will der Nachbar in seinem Haus einen Kaminofen installieren und den Edelstahlkamin außen direkt an der Mauer auf seiner Hälfte hochziehen. Haben wir ein Recht dieses zu verhindern? Auch würde dieser Kamin neben unserer Dachterrasse vorbei laufen.

Besten Dank für eine Antwort im Voraus

Uwe Richter


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 07.02.2016
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich können Sie dieses nicht verhindern, da insoweit notwendige Abstandsflächen bei DHH nicht gelten.

Das ändert sich dann, wenn die jeweiligen Hälften nicht im jeweiligen Eigentum stehen, sondern alles insgesamt im Gemeinschaftseigentum steht mit Sondernutzungsrechten.

Dann, aber nur eben dann wäre Ihre Genehmigung nach dem dann anzuwendenden Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.

Sind die jeweiligen Hälften aber rechtlich getrennt, bedarf es keiner Genehmigung und grundsätzlich kann der Nachbar dann den Kamin auch an der Grenzmauer auf seiner Seite ansich grundsätzlich errichten.

Aber bei der Errichtung sind auch alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und dabei sollte die erste
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) beachtet werden.

Danach ist § 19 1.BImSchV hinsichtlich der dann einzuhaltenen Abstände zu Fenstern 15 m nicht unterschreiten.

Und ich denke, daran wird es hier dann zu Lasten des Nachbarn scheitern müssen, da er diesen Abstand sicherlich kaum einhalten kann.

Darauf sollten Sie also drängen, auch mit dem Bezirksschornsteinfeger und Bauamt sprechen und auf Unterschreitung dieses Abstandes und damit Verstoss gegen gesetzliche Bestimmungen hinweisen.

Das führt zu dem Ergebnis, dass der Nachbar zwar bauen, aber die Anlage nicht betreiben darf.

Zusätzlich haben Sie bei Beeinträchtigungen auch noch Abwehransprüche nach §§ 1004, 906 BGB gegen den Nachbarn.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Immobilienrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller UweRich hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Kündigung eines Dauerstandplatzes
21.01.2025
40 €

Schaden an Mietfahrzeug verursacht
18.06.2024
70 €

Kündigungsfrist für Dauer-Jahres-Campingplatz
16.05.2024
50 €

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
04.03.2024
40 €

EV - Termin
19.12.2023
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
22.10.2023
40 €

Ausfallhonorar
11.10.2023
65 €

Campingplatz
17.09.2023
40 €

Aufhebungsvertrag
05.08.2023
40 €

Geschenk für Enkel
02.08.2023
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Immobilienrecht

Geschenk für Enkel
02.08.2023
20 €

Nutzungsentschadigung
19.11.2021
25 €

Renovierung vor Eigentumsübergang
08.09.2016
40 €

Nutzungsentschädigung Immobilie
10.08.2016
30 €

Kamin
07.02.2016
20 €

Wohnrecht
03.08.2015
45 €

Immobilienkauf u.a.
05.05.2014
70 €

Zwangsversteigerung in Schweden
15.04.2014
40 €

Teilungskosten im Reservierungsvertrag
19.08.2013
30 €

Wegeparzelle
22.08.2011
20 €