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 Nutzungsentschadigung


Frage gestellt am 19.11.2021
Frage gestellt von MERLIN
Rechtsgebiet Immobilienrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 88
Aufrufe der Frage 1511


Ich kaufe eine Immobilie, da der bisherige Besitzer noch wohnen bleibt, erhalte ich Nutzungsentschadigung. Er will auch den Garten weiter benutzen. Darf ich diesen während der Zeit der Nutzungsentschadigung komplett umgestalten, mit Einsatz von Geräten, bzw einen Balkon anbauen.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 22.11.2021
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

sofern vereinbart worden ist, dass der Verkäufer es noch einige Zeit nutzen darf und Sie dafür eine Entschädigung erhalten, brauchen Sie das Einverständnis des Verkäufers.

Mit dem Nutzungsrecht hat er auch (noch) das alleinige Bestimmungsrecht.

Das hat zur Folge, dass es ohne dessen Einverständnis nicht möglich ist.

Etwas anderes ürde sich nur dann ergeben, wenn Ihnen das Recht auf Arbeiten im Garten ausdrücklich (1) zugestanden worden ist. Das müssten Sie aber beweisen können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
https://rabohledotcom.wordpress.com

OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
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BIC: OLBODEH2XXX
IBAN: DE 67 2802 0050 1425 9485 00

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Immobilienrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller MERLIN hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Alle meine Fragen wurden ausführlich und verständlich, und doch m.E.rechtssicher, beantwortet ich kann die Anwältin weiter empfehlen.



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