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 Zwangsversteigerung in Schweden


Frage gestellt am 15.04.2014
Frage gestellt von Gimaco
Rechtsgebiet Immobilienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 44
Aufrufe der Frage 5607


Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt ein Haus in Schweden, zwei Parteien, beide zu 50% eingetragen. Beide Parteien bewohnen das Haus nicht. Eine Partei möchte nun verkaufen, die andere Partei ist nicht erreichbar. Gibt es auch die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung in Schweden? Muss dabei die Zustimmung der Gegenseite eingeholt werden? Wo beantrage ich die Zwangsversteigerung?

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 16.04.2014
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern schwedisches Recht zur Anwendung kommt - Ihre Ausführungen sind insoweit leider etwas vage - müssen Sie die Zustimmung der Gegenseite haben.


Das bedeutet, eine bei Gericht beantragte Zwangsversteigerung - die dem Grunde nach möglich ist - bedarf einer Zustimmung.


Liegt diese nicht vor, müssten Sie in Schweden beim Amtgericht einen Antrag stellen. Dazu sollten Sie einen dort tätigen kollegen beauftragen.

Denn in Ihrem Fall ist es nicht ganz so einfach, wenn offenbar der Aufenthaltsort des miteigentümers nicht bekannt ist.

Ähnlich dem deutschen Recht gibt es die Möglichkeit, eine solche Antragsschrift öffentlich zustellen zu lassen. Aber ohne Anwaltshilfe dürfte es schwer werden, alle Formalien einzuhalten.


Viel Glück.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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