Immobilienkauf u.a.
Frage gestellt am 05.05.2014
Frage gestellt von stefanpo
Rechtsgebiet Immobilienrecht
Gebot 70 €
PLZ Gebiet 39
Aufrufe der Frage 6332
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.) Habe vor ein sehr günstiges bebautes und voll erschlossenes Grundstück in den neuen Bundesländern zu kaufen, der Altbau (Wfl. 140 qm) ca. aus dem Jahr 1900 ist teilweise renovierungs- und teilweise sanierungsbedürftig jedoch nicht Einsturzgefährdent - da ich selbst Handwerker bin kann ich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen vieles selbst machen. Das Grundstück hat insgesamt 940qm- der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 3.000 Euro während das daraufstehende Haus mit Nebengebäude verschenkt wird. Es bestehen laut Verkäufer keine Schulden, Hypotheken, Kredite, Erbpachtsvertrag, Wegerechte auf dem Grundstück + Haus.
2.) Aus persönlichen Gründen wollte ich "meinen Vater "eventuell meine Kinder welche bei mir im Haushalt leben (7/12 J.) als Miteigentümer" im Grundbuch eintragen lassen, Mein Vater (Seit 35 J. in der selben Firma Erwerbstätig und bereits Eigentümer einer Immobilie in BW) "vermietet" das ganze dann an mich (ich derzeit nicht erwerbstätig, daher darf ja auch nichts da sein ;-) - was wäre hier möglich ggf. steurlich und rechtlich für alle zu beachten auch hinsichtlich dessen wenn mein Vater irgendwann stirbt das, dass Eigentum dann auf meine Kids übergeht nicht an die übliche Erbreihenfolge?
4.) Das Objekt inkl. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag wird von mir aus Rücklagen gekauft also Cash kein Bankkredit o.ä. renoviert/ saniert wird so wie ich das Geld habe pö a pö!! Die Jährliche Grundsteuer + Gebaudeversicherung bezahle selbstverständlich auch ich!!
Gibt es weitere Kosten beim Kauf an die ich jetzt nicht gedacht habe, was muss rechtlich beachtet werden bzw. festgehalten werden ggf. wie???
Wichtig will damit meinen Vater in keiner Weise in Schwierigkeiten bringen.
Bitte um Informationen, Vertrags-formulierungen, Textentwürfe, Zuständige- Ansprechpartner wie Notar, Gemeinde, Finanzamt etc. so praziese wie möglich.
Besten Dank im Vorfeld
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 06.05.2014
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrter Ratsuchender,
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