fehlerhafte Gasrechnung aufgrund Kündigungsversäumnis eines Energieversorgers
Frage gestellt am 21.04.2016
Frage gestellt von vutov
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 60
Aufrufe der Frage 4852
Hallo,
anbei möchte ich meinen Fall mit dem Energieversorger Gas.de anhand eines Fragenkatalogs in Stichpunkten schildern. Ich bitte um Einschätzung ob ich Anspruch auf Rückerstattung habe und wie kann ich mein Recht am besten ausüben?
• Um welches Versorgungsunternehmen handelt es sich?
- Gas.de
• Was genau ist passiert?
- Vertrag am 25.08.2015 aufgrund Umzug per E-Mail gekündigt und gleichzeitig einen neuen Vertrag mit dem selben Versorger für die neue Verbrauchsstelle abgeschlossen
- Bestätigung des Empfanges meiner E-Mail am selben Tag 25.08.15 bekommen
- Kündigungsfrist des Tarifs => 1 Monat
- Die alte Wohnung wurde bereits am 16.08.16 übergeben und die Zählerstände im Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen
- Die Zählerstände wurden dem Versorger am 16.08.16 mitgeteilt und in der Abschlussjahresabrechnung berücksichtigt (Jahresschlussrechnung erfolgte am 19.08.15)
- Vertragsende wurde erst zum 22.12.2015 bestätigt und die Beiträge zwischen August 2015 und Dezember 2015 in Höhe von 172,75€ in Rechnung gestellt und per Lastschrift beglichen. Parallel wurden die Beiträge des neuen Vertrages regelmäßig abgezogen
• Haben Sie sich bereits selbst schriftlich an Ihren Versorger gewandt?
- Ja. Telefonisch und schriftlich mehrmals mit genauerer und detaillierter Schilderung des Problems und Bitte um Korrektur der Vertragsschlussrechnung und Erstattung der Beiträge
- Ich wurde von der Kundenservice der gas.de auf dem Netzbetreiber NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH verwiesen mit der Bitte das Problem dort zu eskalieren und um Korrektur des Schlusszählerstandes per 25.08.15 anstatt 22.12.15 rückwirkend zu bitten. Schriftverkehr liegt vor, die Antwort war klar und deutlich: „das Versäumnis liegt bei gas.de“
- Letzter Stand und die Reaktion von gas.de ist: „auf Grund einer fehlerhaften Bearbeitung konnte Ihr Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden“ (anstatt 25.08.15, leider zum 22.12.15)
- Bezüglich einer Korrektur der Schlussrechnung und Erstattung der Beiträge in Höhe von 172,75€ bis dato keine Reaktion
• Liegt Ihnen die aktuelle Stromrechnung bzw. Gasrechnung bereits in Schriftform vor?
- Ja
• Falls es sich um eine zu hohe Stromrechnung bzw. zu hohe Gasrechnung handelt, um welchen Betrag ist die Abrechnung zu hoch?
- 172,75€
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 22.04.2016
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg
Anwalt für Vertragsrecht beim Anwalt-Suchservice
Der Fragesteller
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