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Frage gestellt am 11.09.2016
Frage gestellt von zickenalarm
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 57
Aufrufe der Frage 4231


Hallo - eine Freundin, deren Mann ein Klein-Gewerbe hat, hat 2 Mahnungen von der IHK erhalten. Eine Mahnung betrifft Beiträge für die Jahre 2012+2013, eine weitere für 2016.
Weder sie noch ihr Mann haben jemals eine Rechnung erhalten. Die Bescheide wurden angeblich am 11.03.2016 verschickt. Der "Umsatz" lag und liegt außerdem unter 5tsd. Euro/Jahr. Meine Freundin ist Hartz IV-Bezieherin und kann die geforderten Beträge nicht aufbringen. Ihr Mann ist Rentner und verdient sich nur ein paar Euro mit seinem kleinen Gewerbe dazu. Hinzu kommen noch die geforderten Mahngebühren von je 10 Euro.
Gibt es keine Fristen für die Erstellung solcher Rechnungen/Bescheide?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 12.09.2016
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


zwar wird Ihre Freundin (Zwangs)Mitglied in der IHK sein, aber nach § 3 IHK-Gesetz ist die Mitgliedschaft kostenfrei, wenn der nach dem Einkommenssteuergesetz ermittelte Gewinn die Grenze von 5.200 € pro Gewerbejahr nicht übersteigt.


Daher sollte Ihre Freundin der IHK die Zahlenbelege zur Verfügung stellen und dann die Beitragspüflicht beantragen.




Forderungen aus solchen Bescheiden verjähren gemäß § 3 IHK-Gesetz i.V.m. §§ 169,170 AO nach vier Jahren.

Aber jede Mahnung sorgt dafür, dass diese Vier-Jahres-Frist wieder neu beginnt.

Ich denke daher, mit einer Verjährungseinrede wird Ihre Freundin nicht weiterkommen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/



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