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 Pferd umstallen Schenkungsvertrag aber ohne Erwähnung von Konsequenzen bei nicht erfüllen der vertraglich vereinbarten Angaben


Frage gestellt am 24.01.2017
Frage gestellt von Anni1204
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 58
Aufrufe der Frage 3752


Hallo. Ich habe ein Pferd in einem Stall stehen und möchte u.a. aus finanziellen Gründen sowie wohlfühl-Gründen am alten Stall den Stall wechseln.
Im Schenkungsvertrag steht die Bedingung "Pferd bleibt am Stall stehen". Doch keine Konsequenzen bei nicht einhaltens. Ich brauche so schnell es geht eine Antwort auf die Frage, was passieren könnte, wenn ich das Pferd einfach umstalle.
Könnte sie die Schenkung rückgängig machen? Polizeiliche Wege einleiten?etc.
Ich bzw meine Mutter ist Tierhalterin,Besitzerin und Eigentümerin.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 24.01.2017
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


eine Schenkung kann auch unter Bedingungen bzw. Auflagen gemacht werden.

Dieses ergibt sich aus § 525 BGB.


Wenn die Auflage nicht vollzogen oder die Bedingung nicht eingehalten wird, dann kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes nach §§ 527, 528 BGB fordern.


Ohne den genauen Vertrag zu kennen, kann man also leider nur so allgemein auf diese Vorschriften und Möglichkeiten hinweisen. Möglicherweise ergibt sich aus dem Vertrag selbst eine abweichende Beurteilung.


Sofern Sie gute Gründe haben, den Stall zu wechseln, sollten Sie offen mit dem Schenker sprechen. Es müsste doch eigentlich auch in seinem Sinne sein, dass Pferd und Reiter sich wohlfühlen und vielleicht gefällt ihm der neue Stall sogar auch besser.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

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