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 Führerscheinprüfung


Frage gestellt am 02.04.2019
Frage gestellt von Linde
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 3018


Für den Führerschein meiner Enkelin habe ich vor Beginn des Unterrichtes und der Fahrstunden 2.435,00 Euro bezahlt. Am kommenden Donnerstag sollte sie die praktische Fahrprüfung machen.
Heute bringt meine Enkelin eine Rechnung über weitere 650,00 Euro mit und dem Hinweis, dass sie ihre Fahrprüfung nicht ablegen kann, bevor nicht dieser Betrag gezahlt ist.

Ist dies rechtlich in Ordnung ?

Ich kann diesen zusätzlichen Betrag nur in Raten zahlen, darauf lässt sich die Fahrschule nicht ein. Was kann ich tub ?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 03.04.2019
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Verärgerung ist mehr als verständlich und Sie sollten die Fahrschule beim Dachverband melden.

Denn Prüfungsvoraussetzung ist nicht die vollständige Zahlung der Kosten der Fahrschule.

Sofern keine besondere Vereinbarung mit der Fahrschule getroffen worden ist, muss also nicht der vermeidliche Restbetrag auf einmal gezahlt werden.

Allerdings muss die Fahrschule sich NACH Beendigung des Vertrages (in der Regel durch bestandene Prüfung) nicht auf Ratenzahlung einlassen, sondern kann dann der Restbetrag in einer Summe fordern.

Aber auch erst dann ist der Restbetrag zur Zahlung fällig.

Fordern Sie die Fahrschule also auf, Ihren Enkel zur Prüfung anzumelden. Teilen Sie mit, dass Vorabzahlungen nicht zulässig sind und dass bei Weigerung dann Schadenersatz geltend gemacht wird.

Weigert sich die Fahrschule, sollte neben der Information an den Dachverband dann auch ein Rechtsanwalt vor Ort eingeschaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
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