Kauf eines PKW`s beim Gebrauchthändler
Frage gestellt am 22.09.2016
Frage gestellt von x2steichert
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 13
Aufrufe der Frage 4067
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. 1 Woche kaufte ich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen 8 Jahre alten PKW.
Mein Freund, der Lackierer ist, bemerkte jetzt in der Türinnenverkleidung Klebekanten vom Klarlack, was auf eine Lackierung der Türen hindeutete. Des Weiteren beschädigte Schachtleisten( die auch auf Reparatur hinweisen könnten). Daraufhin fanden wir anhand eines Lackdickenmessgerät heraus, dass außer das Dach alle Stellen am Fahrzeug nachlackiert worden sind und die Motorhaube an einer Stelle sogar farblich angespritzt worden ist. Das hätte dem Verkäufer auffallen müssen und das hätte er sagen müssen?
Des Weiteren fanden wir heraus, dass an der einen Stelle der Lack 450 µ(sprich = mü) dick sei und normal ca. 200 µ wären, was wiederum daher kommt, dass an der Stelle gespachtelt worden sei und dementsprechend ein Verdacht auf einen Unfall bestehe. Das hätte er doch auch angeben müssen bzw. sehen müssen oder?!
In dem von mir abgeschlossenen Kaufvertrag ( Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges) mit dem Händler hat er die Rubrik
"Fahrzeugangaben lt. Vorbesitzer" -> "Mängel, Unfall- und andere Schäden" nicht ausgefüllt.
jetzt meine Frage:
Hätte er dies alles aufgrund seiner generellen Untersuchungspflicht als Händler sehen müssen und dementsprechend angeben müssen? Wenn ja, handelt es sich hierbei um eine arglistige Täuschung und habe ich das Recht auf Nachbesserung oder ggfs. auf Schadensersatzansprüche?
Vielen Dank im Voraus.
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 22.09.2016
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