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 Rechnungsstellung nach Autokauf (B2B)


Frage gestellt am 06.02.2017
Frage gestellt von elliot
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 3820


Guten Tag,
ein Autohändler verzögert nach Verkauf eines von ihm angebotenen KFZ die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung über die Hauptleistung (KFZ) sowie Zusatzleistungen (Garantie und Winterreifen). Für die Winterreifen möchte er gar keine Rechnung ausstellen.
Ich habe ein wirtschaftliches Interesse an einer ordnungsgemäßen Rechnung über alle Leistungen, um die Vorsteuer aus dem Gesamtpreis ziehen zu können.
Kann der Verkäufer sich auf die 6-Monats-Frist berufen?
Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich die sofortige Ausstellung einer Rechnung fordern?

Mit freundlichem Gruß

elliot


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 07.02.2017
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


der Händler kann sich nach Ihrer Schilderung auf die Sechs-Monats-Frist berufen, wobei diese Frist nach Ausführung der Leistung zu laufen beginnt.


Dabei ist der Händler auch verpflichtet, alle Leistungen aufzuführen.


Der Händler kann also nicht für die Winterreifen auf die Rechnungserstellung verzichten. Es ist nicht ersichtlich, worauf der Händler seine Verweigerung stützen könnte.



Aber der Händler kann die Leistungen in einer einheitlichen Rechnung aufführen.

Er ist also nicht verpflichtet, getrennte Rechnungen (KFZ)(Garantie und Winterreifen) auszustellen.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com


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