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 Ärztepfusch


Frage gestellt am 2011-08-19 19:20:42.361
Frage gestellt von claudia22
Rechtsgebiet Zivilrecht
Gebot 100 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 5624


Hallo,
es geht um einen Fall im Zivilrecht, ich wäre euch sehr zum Dank verpflichtet, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Vor gut 2 ½ Jahren, da war ich gerade mal 17-18, suchte ich einen Psychiater (Allgemeinmediziner + Psychotherapie + Naturheilverfahren) auf, weil ich Angst vor Menschen hatte (Soziale Phobie). Dies äußerte sich darin, dass ich introvertierter war als die anderen und dass ich Angst hatte, dass sie mir was an tun, zumal ich als Kind gemobbt wurde.
Zu dem Zeitpunkt wollte ich eine Berufsausbildung beginnen und da käme mein Defizit gar nicht gut.
Also besuchte ich diesen Dr. Unbekannt, dieser hat mich ohne Termin empfangen und hat sich 20 Minuten meinen Fall angehört.
Anstatt, wie ich heute besser weiß, mir eine Psychotherapie (Gesprächstherapie) oder eines seiner vielfach von ihm angebotenen Naturheilverfahren anzubieten (weshalb ich ja gerade ihn ausgesucht hatte!), verschrieb er mir gleich am ersten Tag harte Beruhigungsmittel (Benzodiazepine) und Antidepressiva. Er klärte mich weder über die heftigen Nebenwirkungen auf, noch dass das Absetzen dieser Medikamente über einen längeren Zeitraum ausschleichend erfolgen muss.
Und so besuchte ich Dr. Unbekannt alle 4 Wochen und jedes Mal verschrieb er mir mehr von den Benzodiazepinen und jeweils andere Antidepressiva, weil sie nicht wirkten.
So ging das 1 ½ Jahre lang, zuletzt hat er mir für jeden Tag 5MG (doppelte Tageshöchstdosis)!!!! Lorazepam (Benzodiazepin) verschrieben.
Ich war längst süchtig, doch statt Besserung habe ich sehr viele andere Beschwerden dazubekommen und habe dies immer wieder Dr. Unbekannt gesagt. Aber er hat meine Beschwerden nicht ernst genommen, sie runter gespielt und hat mit dem Verschreiben fortgefahren.
Dann habe ich mich selbst erkundigt und über die Rentenversicherung eine Kur beantragt, dazu habe ich Dr. Unbekannt gedrängt. Er überwies mich daraufhin in die Klinik, in der er zuvor 15 Jahre lang als Arzt gearbeitet hat. Da hat er wahrscheinlich auch eine Provision eingestrichen. Doch auch diesen Aufenthalt musste ich abbrechen, da ich unter dem Zwangsgedanken litt mich aus dem Hochhaus zu stürzen. Ein anderes Zimmer im EG war nicht verfügbar. Aus lauter Verzweiflung habe ich mich kurzfristig dazu entschlossen die Medikamente abrupt abzusetzen, da ich ja nicht wusste, dass man dies auf keinen Fall tun darf (kalter Entzug).
Dies hatte dramatische Folgen: Ich erlitt sogleich eine schwere Psychose und eine paranoide Schizophrenie ist bei mir ausgebrochen. Deshalb musste ich meine Ausbildung abbrechen!!!! Mehrfache Psychiatrieaufenthalte und verschiedenste Medikamentengaben blieben ohne jeden Erfolg. (Erkrankungen inkl. Drogenabhängigkeit sind attestiert.)
Diese Erkrankungen machen mir das Leben immer noch täglich zur Hölle!!!! Neben schlimmsten Wahnvorstellungen, höre ich Stimmen die mir schlimme Dinge befehlen, neige zu Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, auch Gewaltgedanken, habe immer noch wahnsinnige Angst vor Menschen und wenn ich doch mal raus muss, erleide ich übelste Panikattacken!!!
Unterm Strich bedeutet das für mich, dass keine sozialen Kontakte möglich sind und ich mich nur noch in meinem Zimmer verkrieche. Kleinste Aufgaben, selbst im Haushalt, scheinen für mich unlösbar. Ich leide unter ausgeprägtem Konzentrationsmangel, bei dem ich oftmals bereits nach wenigen Minuten die Arbeit liegen lassen muss. Meist leide ich dabei auch unter kaum auszuhaltenden Kopfschmerzen, daher bin ich nicht fähig eine Ausbildung anzufangen, nicht mal etwas Geld zu verdienen (ist attestiert, erhalte zurzeit eine auf 1 ½ Jahre befristete Erwerbsminderungsrente).
Weitere körperliche Beschwerden sind u. a. tägliche Herz- und Bauchschmerzen für die man bislang keine eigentliche Ursache gefunden hat. Ein Sexualleben ist nicht möglich, nicht nur aus Angst vor Menschenkontakt, sondern weil jegliche Libido durch die Zwangsgedanken und Wahnvorstellungen zerstört wird.
Das sind nur wenige Beispiele, wie mein Leben in Hoffnungslosigkeit versinkt und ich mich schon lange mit Suizidgedanken quäle. Ich bin zurzeit in ambulanter Behandlung in der Uniklinik, wo ich Medikamente erhalte, sonst nichts, aber auch diese helfen mir nicht weiter.
Nun wollt ich euch fragen gegen welche Gesetze er verstoßen hat (Paragraphen).
Und ob ich eine Chance auf eine Entschädigung für mein durch Dr. Unbekannt verpfuschtes Leben habe und wenn ja wie hoch diese ungefähr sein könnte.
Vielen Dank ihre Hilfe


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-08-22 08:15:34.853
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

die falsche Behandlung könnte eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB sein. Dazu wäre erforderlich, dass Dr. Unbekannt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt hat und er bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt bemerkt hätte, dass seine Behandlungsmethode falsch ist.
Fahrlässige Körperverletzung wird nach § 230 StGB nur auf Antrag verfolgt. Der Antrag hätte nach § 77b StGB innerhalb von 3 Monaten gestellt werden müssen. Diese sind bei Ihnen bereits vorbei.

Als Anspruchsgrundlage für eine Entschädigung kommen § 823 II BGB i.V.m § 229 StGB und § 823 I BGB in Betracht.
Nach § 249 BGB ist bei Schadenersatz der Zustand wieder herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis herrschen würde. Somit könnte die Differenz zwischen dem Einkommen, welches Sie bei richtiger Behandlung hätten, und Ihrer Erwerbsminderungsrente geschuldet sein.

Dazu müßten Sie zunächst beweisen, dass Sie bei richtiger Behandlung tatsächlich nach der Ausbildung auch Arbeit gefunden hätten und wie hoch Ihr Einkommen jetzt gewesen wäre, wenn Dr. Unbekannt Sie richtig behandelt hätte.

Hieran dürfte die Durchsetzung theoretisch vorhandener Schadensersatzansprüche scheitern.

Die Wirksamkeit der Naturheilverfahren ist sehr umstritten. Viele Naturheilverfahren werden von der Schulmedizin nicht anerkannt. Daher dürfte auch der Beweis praktisch unmöglich sein, dass Sie bei Anwendung eines Naturheilverfahrens heute geheilt wären.

Gesprächstherapien dauern längere Zeit, bis sich die gewünschte Wirkung einstellt. Man kann also nicht davon ausgehen, dass Sie bereits nach wenigen Sitzungen geheilt gewesen wären und die beabsichtigte Ausbildung zu ende hätten führen können.

Da es Ihnen darauf ankam, Ihre Ausbildung durchzuführen, musste Dr. Unbekannt auch Behandlungsmethoden in Erwägung ziehen, die zwar nicht die Ursache beseitigen, aber wenigstens die Symptome Ihrer Erkrankung schnell unterdrücken, damit Sie Ihre Ausbildung schaffen.

Dr. Unbekannt hat Ihnen zwar nicht gesagt, dass man die Medikamente nur schleichend absetzen darf, er hat Ihnen jedoch auch nicht gesagt, dass Sie die verschriebenen Medikamente eigenmächtig absetzen sollen. Vielmehr konnte er davon ausgehen, dass die von ihm verschriebenen Medikamente stets in der verschriebenen Dosierung genommen werden. Wenn dann ein Absetzen sinnvoll ist, hätte er einfach niedrigere Dosen verschrieben. Die schwere Psychose und die paranoide Schizophrenie sind nach Ihrer Schilderung die Folge davon, dass Sie die Medikamente eigenmächtig abgesetzt, also nicht das gemacht haben, was Dr. Unbekannt oder die Ärzte in der Klinik gesagt haben.
Hier liegt ein erhebliches Mitverschulden § 254 BGB ihrerseits vor.
Schließlich räumen Sie selber ein, dass auch von anderen Ärzten später vorgenommene Behandlungen keinen Erfolg hatten.

Daher dürften die Chancen eine Entschädigung gegen Dr. Unbekannt durchzusetzen gleich null sein.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

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