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 Übernahme Eigentumswohnung


Frage gestellt am 2011-04-16 20:02:09.402
Frage gestellt von Kati
Rechtsgebiet Immobilienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 5211


Mein Ehegatte und ich haben eine gemeinsame Eigentumswohnung, in der wir zusammen gewohnt haben. Beide sind im Grundbuch eingetragen. Seit 2 Jahren leben wir getrennt, d. h. er ist ausgezogen. Die monatlichen Raten, Sonderzahlungen sowie Nebenkosten zahle ich seit diesem Zeitpunkt alleine. Demnächst steht unsere Scheidung an. Ich möchte die Wohnung gerne behalten, weil ich dort mit unserer gemeinsamen Tochter lebe. Da ich meinen Ehegatten aber nicht auszahlen kann, haben wir uns geeinigt, daß ich ihm monatlich einen geringen Betrag überweise. Hierzu gibt es bisher keine schriftliche Vereinbarung. Er ist damit einverstanden, möchte aber aus dem Grundbuch ausgetragen und auch aus dem Darlehensvertrag entlassen werden. Die Entlassung aus dem Darlehensvertrag prüft momentan unsere Bank. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Sachverhalt mit einer Vereinbarung rechtlich zu regeln? Muss ich damit einen Notar beauftragen? Ist es für mich günstiger, die Eigentumsübernahme vor oder nach unserer Scheidung in die Wege zu leiten? Kann diese Vereinbarung später angefochten werden?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-04-16 21:52:06.875
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

der Vertrag des Inhalts, dass Sie als Alleineigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden, und dafür jeden Monat einen Betrag an Ihren Mann zahlen, bedarf der Beurkundung durch einen Notar.
Wenn die Regelung erfolgt, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird, sind die Gerichts- und Anwaltskosten für das Scheidungsverfahrens geringer. Denn dann muss das Gericht nicht mehr darüber entscheiden, wer die Wohnung bekommt und was der andere dafür bekommt.

Anfechten kann man die Regelung nur, wenn man einen Anfechtungsgrund hat. Dies wäre der Fall, wenn die Regelung durch Drohung oder Täuschung bewirkt wurde.
Ohne Anfechtungsgrund, kann die Regelung nicht angefochten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Immobilienrecht beim Anwalt-Suchservice



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